| Die Tragfähigkeit und
Zuverlässigkeit von Dübelverankerungen hängt nicht
zuletzt von der Geometrie des Bohrlochs ab. Moderne Dübel
können ihre Höchstleistung nur in entsprechend exakten
Bohrlöchern entfalten.
Deshalb werden in
Zulassungsbescheiden des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt)
für bauamtliche Zulassungen von Dübeln hohe Anforderungen an
die zu verwendenden Mauerbohrer gestellt.
Als Nachweis der Tauglichkeit der
Bohrer wird die Prüfmarke der Prüfgemeinschaft Mauerbohrer
(PGM®) anerkannt. Diese Prüfmarke wird nur an Bohrerhersteller
unter folgenden Voraussetzungen verliehen:
* Fertigung der Bohrer nach dem Stand der Technik und unter Anwendung eines Qualitätssicherungssystems
* jährliche Überwachungsprüfungen der gefertigten Bohrer
nach einheitlichen Vorgaben durch unabhängige Prüfinstitute.
Die Prüfrichtlinien wurden von
den für Dübelzulassungen zuständigen Behörden in
Zusammenarbeit mit führenden Dübel- und Bohrerherstellern
entwickelt. Im Auftrag des Lenkungsausschusses der PGM® werden auch
Grundlagenuntersuchungen zur Sicherstellung der Dübeltauglichkeit
von Mauerbohrern durchgeführt. Neue Bohrertypen erhalten das
Prüfzeichen erst dann, wenn in aufwendigen Vergleichsversuchen
ihre Eignung zur Herstellung von Dübellöchern nachgewiesen
werden konnte.
Anwender gehen daher sicher beim Kauf von Bohrern mit der PGM®-Prüfmarke.
Bohrer ohne Prüfmarke sollten weder für zulassungspflichtige
noch für zulassungsfreie Dübelverbindungen verwendet werden,
um Personen- und Sachschäden zu vermeiden. Richtig gekennzeichnete
Bohrer sind wie folgt zu erkennen:
HM-Hammerbohrer (z.B. SDSplus)
HM-Schlag- oder Drehbohrer
Eine Kennzeichnung nur mit der
Prüfmarke, ohne Herstellernamen oder Zahlen- bzw.
Buchstabenkombination, ist nicht zulässig. Wenn Sie sich nicht
sicher sind, ob ein Bohrer richtig gekennzeichnet ist, wenden Sie sich
bitte an uns.
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