ALLGEMEINE INFORMATIONEN
 
 
Die Tragfähigkeit und Zuverlässigkeit von Dübelverankerungen hängt nicht zuletzt von der Geometrie des Bohrlochs ab. Moderne Dübel können ihre Höchstleistung nur in entsprechend exakten Bohrlöchern entfalten.

Deshalb werden in Zulassungsbescheiden des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für bauamtliche Zulassungen von Dübeln hohe Anforderungen an die zu verwendenden Mauerbohrer gestellt.

Als Nachweis der Tauglichkeit der Bohrer wird die Prüfmarke der Prüfgemeinschaft Mauerbohrer (PGM®) anerkannt. Diese Prüfmarke wird nur an Bohrerhersteller unter folgenden Voraussetzungen verliehen:

* Fertigung der Bohrer nach dem Stand der Technik und unter Anwendung eines Qualitätssicherungssystems
* jährliche Überwachungsprüfungen der gefertigten Bohrer nach einheitlichen Vorgaben durch unabhängige Prüfinstitute.

Die Prüfrichtlinien wurden von den für Dübelzulassungen zuständigen Behörden in Zusammenarbeit mit führenden Dübel- und Bohrerherstellern entwickelt. Im Auftrag des Lenkungsausschusses der PGM® werden auch Grundlagenuntersuchungen zur Sicherstellung der Dübeltauglichkeit von Mauerbohrern durchgeführt. Neue Bohrertypen erhalten das Prüfzeichen erst dann, wenn in aufwendigen Vergleichsversuchen ihre Eignung zur Herstellung von Dübellöchern nachgewiesen werden konnte.

Anwender gehen daher sicher beim Kauf von Bohrern mit der PGM®-Prüfmarke. Bohrer ohne Prüfmarke sollten weder für zulassungspflichtige noch für zulassungsfreie Dübelverbindungen verwendet werden, um Personen- und Sachschäden zu vermeiden. Richtig gekennzeichnete Bohrer sind wie folgt zu erkennen:

HM-Hammerbohrer (z.B. SDSplus)

HM-Schlag- oder Drehbohrer

Eine Kennzeichnung nur mit der Prüfmarke, ohne Herstellernamen oder Zahlen- bzw. Buchstabenkombination, ist nicht zulässig. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Bohrer richtig gekennzeichnet ist, wenden Sie sich bitte an uns.